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   BFH, 09.06.1965 - VI 240/64 U   

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https://dejure.org/1965,999
BFH, 09.06.1965 - VI 240/64 U (https://dejure.org/1965,999)
BFH, Entscheidung vom 09.06.1965 - VI 240/64 U (https://dejure.org/1965,999)
BFH, Entscheidung vom 09. Juni 1965 - VI 240/64 U (https://dejure.org/1965,999)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Grundsätze der Ehegattenbesteuerung bei der Einkommensteuerveranlagung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 83, 303
  • DB 1965, 1570
  • BStBl III 1965, 611
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.03.1956 - IV 669/54 U

    Zusammenveranlagung eines Ehemanns mit zwei unterschiedlichen Frauen in einem

    Auszug aus BFH, 09.06.1965 - VI 240/64 U
    Als das Finanzamt ihn auf das Urteil des Bundesfinanzhofs IV 669/54 U vom 15. März 1956 (BStBl 1956 III S. 163, Slg. Bd. 62 S. 438) hingewiesen hatte, beantragten er und seine zweite Ehefrau die Zusammenveranlagung für sich.

    Wenn der Bundesfinanzhof im Urteil IV 669/54 U (a. a. O.) ausgesprochen habe, daß in einem solchen Fall aus Zweckmäßigkeitsgründen die zuletzt zusammenlebenden Ehegatten auch zusammen zu veranlagen seien, so sei doch zu beachten, daß dieses Urteil zu dem später für nichtig erklärten § 26 EStG 1951 ergangen sei; die vom Bundesfinanzhof betonten Zweckmäßigkeitsgründe könnten gegenüber dem § 26 EStG 1958 (und später) nicht durchschlagen.

    Der Senat tritt dem Finanzgericht darin bei, daß die Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs IV 669/54 U (a. a. O.) nach der Neuregelung der Ehegattenbesteuerung im EStG 1958 nicht mehr ohne weiteres angewendet werden können, weil das Urteil sich auf die wesentlich anders geartete Vorschrift des § 26 EStG 1951 bezog.

    Man kann wohl nicht annehmen, daß der Gesetzgeber die Frage bewußt nicht geregelt habe, weil er sie durch das Urteil des Bundesfinanzhofs IV 669/54 U (a. a. O.) für endgültig geklärt hielt.

  • BFH, 15.10.1964 - VI 175/63 U

    Wahlrecht zwischen getrennter Veranlagung oder Zusammenveranlagung eines Erben

    Auszug aus BFH, 09.06.1965 - VI 240/64 U
    Grundsätzlich müssen zwar, wenn ein Ehegatte gestorben ist, dessen Erben entscheiden, ob eine Zusammenveranlagung vorgenommen werden soll (Urteil des Senats VI 175/63 U vom 15. Oktober 1964, BStBl 1965 III S. 86, Slg. Bd. 81 S. 236).
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvL 5/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 Satz 2 EStG

    In einem späteren Urteil räumte er den Steuerpflichtigen dann ein Wahlrecht ein (BFH, BStBl III 1965 S. 611).
  • BFH, 06.12.1985 - VI R 56/82

    Bei Doppelehe nach marokkanischem Recht Zusammenveranlagung mit zweiter Ehefrau

    Vielmehr muß, wie im Hinblick auf zwei nacheinander bestehender Ehen in einem Veranlagungszeitraum vor Einführung des § 26 Abs. 1 Satz 2 EStG geschehen (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 1956 IV 669/54 U, BFHE 62, 438, BStBl III 1956, 163 einerseits und vom 9. Juni 1965 VI 240/64 U, BFHE 83, 303, BStBl III 1965, 611 andererseits), die bestehende Regelungslücke so ausgefüllt werden, daß unter Würdigung der im Gesetz zum Ausdruck kommenden Vorstellungen und Wertungen die Lösung gesucht wird, die der Gesetzgeber wahrscheinlich gewählt hätte, wenn die Frage in seinen Gesichtskreis getreten wäre.
  • BFH, 19.07.1972 - I R 164/68

    Vereinbarkeit mit Gleichheitssatz - Ermittlung des Gewerbeertrags - Ermittlung

    Eine Lücke im Gesetz setzt voraus, daß das Gesetz unvollständig ist (vgl. Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 2. Aufl., 1969, S. 351; BFH-Urteile VI 240/64 U vom 9. Juni 1965, BFH 83, 303, BStBl III 1965, 611; VI 296/63 vom 28. Januar 1966, BFH 85, 25, BStBl III 1966, 222; IV R 202/67 vom 28. Mai 1968, BFH 92, 555, BStBl II 1968, 650; II 141/65 vom.
  • BFH, 09.02.1972 - I R 205/66

    Keine Gewinnrealisierung bei Umwandlung eines Gewerbebetriebs in einen land- und

    Diese müsse so ausgefüllt werden, daß unter Würdigung der im Gesetz zum Ausdruck gebrachten Vorstellungen und Wertungen die Lösung gesucht werde, die der Gesetzgeber wahrscheinlich gewählt hätte, wenn die Fragen in seinen Gesichtskreis getreten wären (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - VI 240/64 U vom 09.06.1965, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 83 S. 303 - BFH 83, 303 -, BStBl III 1965, 611).
  • BFH, 06.12.1985 - VI R 102/83

    Voraussetzungen der Durchführung einer Zusammenveranlagung - Zusammenveranlagung

    Vielmehr muß, wie im Hinblick auf zwei nacheinander bestehenden Ehen in einem Veranlagungszeitraum vor Einführung des § 26 Abs. 1 Satz 2 EStG geschehen (vgl. BFH-Urteile vom 15. März 1956 VI 669/54 U, BFHE 62, 438, BStBl III 1956, 163 einerseits, und vom 9. Juni 1965 VI 240/64 U, BFHE 83, 303, BStBl III 1965, 611 andererseits), die bestehende Regelungslücke so ausgefüllt werden, daß unter Würdigung der im Gesetz zum Ausdruck kommenden Vorstellungen und Wertungen die Lösung gesucht wird, die der Gesetzgeber wahrscheinlich gewählt hätte, wenn die Frage in seinen Gesichtskreis getreten wäre.
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